Richtlinien für die Reduktion des Lektionstarifs (Sozialtarif) für den Musikunterricht

Für die Primarschulen Regensdorf, Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Hüttikon, Otelfingen und die Sekundarschulen Regensdorf/Buchs/Dällikon und Unteres Furttal.

Wer

Familien, welche aufgrund ihres Einkommens nicht in der Lage sind, für den vollen Lektionstarif des Musikunterrichtes ihres Kindes aufzukommen, können ein Gesuch um Ermässigung des Musikunterrichtsbeitrages stellen.

Wie

  1. Die Erziehungsberechtigten stellen ein Gesuch um Reduktion des Lektionstarifs an die Regionale Musikschule Regensdorf. Das Gesuchformular ist auf www.remure.ch → Musikschule → Sozialtarife erhältlich.
  2. Jedes Gesuch wird anschliessend von der zuständigen Schulverwaltung behandelt.
  3. Die gesuchstellenden Erziehungsberechtigten werden von der zuständigen Schulverwaltungen direkt über den Entscheid benachrichtigt.
  4. Der Entscheid der zuständigen Schulverwaltung ist an das Sekretariat der Musikschule zwecks korrekter Rechnungsstellung weiterzuleiten.
  5. Die Gesuche sind jährlich durch die Erziehungsberechtigten einzureichen. Ab 1. Semester gilt die Bewilligung bis 31. Juli des laufenden Schuljahres. Bei Gesuchen ab 2. Semester gilt die Bewilligung bis 31. Januar des folgenden Schuljahres.
  6. Bei Gewähren eines Sozialtarifs (Reduktion des Lektionstarifs) werden zusätzlichen Rabatte eingeräumt.

Achtung: Im Moment gelten für die Eltern/Erziehungsberechtigten der ehemaligen Musikschule Regensdorf und der Musikschule Unteres Furttal unterschiedliche Subventionsrichtlinien. Bitte achten Sie darauf, das richtige Formular zu verwenden. 

Wir danken für Ihr Verständnis.

Download Gesuchsformular